Barrierefreiheit & § 3 Abs. 3 BFSG – Überblick

Kompakt erklärt: Rechtslage, Ausnahme, Praxis, Folgen und klare Empfehlungen.

Gesetzlicher Rahmen

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt in Deutschland die EU-Richtlinie 2019/882 um und regelt seit dem 28. Juni 2025 die Pflicht zur digitalen Barrierefreiheit für Produkte und Dienstleistungen. Ziel ist gleichberechtigter Zugang zu digitalen Angeboten.

Barrierefreies Webdesign – Checkliste
  1. Die versteckte Ausnahmeregelung in § 3 Abs. 3 BFSG

    „Kleinstunternehmen im Sinne von § 2 Nr. 17 sind… Unternehmen, die weniger als zehn Beschäftigte aufweisen und einen maximalen Jahresumsatz von 2 Millionen Euro bzw. eine Jahresbilanzsumme von 2 Millionen Euro nicht überschreiten.“

    Konkret: Solo-Selbstständige, Freiberufler und Kleinstbetriebe mit < 10 Mitarbeitenden und ≤ 2 Mio. € Umsatz oder Bilanzsumme sind von der Pflicht zur Bereitstellung barrierefreier digitaler Dienstleistungen ausgenommen.

  2. Praxis: Wie Anbieter den Haken verschweigen

    • Werbung mit Full-Service-Barrierefreiheit ohne Hinweis auf die Ausnahme für Kleinstunternehmen.
    • Ausführliche Leistungs- und Preisübersichten, aber kaum Hinweise auf 10 MA / 2 Mio. €-Schwellenwerte.
    • In Verkaufsgesprächen wird eine universelle Pflicht suggeriert, um Abschlussdruck aufzubauen.
  3. Folgen für kleine Unternehmen

    • Überschüssige Kosten: Tausende Euro für Prüfungen, Anpassungen und Wartung trotz Befreiung.
    • Wettbewerbsnachteile: Schlechtere Kostenposition gegenüber informierten Mitbewerbern.
    • Mangelndes Vertrauen: Intransparenz schwächt Vertrauen in Anbieter und Regelungen.
  4. Handlungsempfehlungen

    • Gesetzestext lesen: § 3 Abs. 3 BFSG genau prüfen („Gesetze im Internet“).
    • Ausnahme dokumentieren: Kleinststatus regelmäßig (z. B. im Impressum) vermerken.
    • Transparente Dienstleister wählen: Angebote vergleichen, nach Schwellenwerten fragen.
  5. Fazit

    Der „Betrug“ liegt weniger im Gesetz, sondern in fehlender Transparenz. Die Ausnahme des § 3 Abs. 3 BFSG ist klar geregelt, wird jedoch selten offen kommuniziert – das führt zu unnötigen Kosten und Verunsicherung. Wer die Bestimmungen kennt, schafft Rechtssicherheit und spart Budget.

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