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Leistung — Haushaltshilfe nach SGB XI

Haushaltshilfe für pflegende Angehörige
Pflege ist genug — den Rest übernehmen wir

Haushaltshilfe, Verhinderungspflege und Entlastungsleistungen für pflegende Angehörige, Senior:innen und Familien — rechtssicher abgerechnet über die Pflegekasse nach § 45b und § 39 SGB XI. Wir übernehmen Antrag, Bürokratie und Einsatz — ihr kümmert euch um das Wichtigste.

Pflegegrad 1–5 § 39 · § 45a/b SGB XI Kostenlos für Familien
Haushaltshilfe nach SGB XI – Fachkraft unterstützt pflegende Angehörige im Haushalt
Entlastung für pflegende Angehörige Abgerechnet über die Pflegekasse · SGB XI
125 € monatlich
Entlastung

Wenn Pflege und Alltag
nicht mehr beides geht

Pflegende Angehörige leisten täglich Außerordentliches — an ihre Grenzen und oft darüber hinaus. Die meisten wissen nicht: Es gibt Leistungen, die genau für diese Situation gedacht sind. Und die meisten nutzen sie nicht — weil niemand erklärt, wie es geht.

Wir erklären euch, was euch zusteht. Wir beantragen es. Und wir kümmern uns darum, dass Hilfe wirklich ankommt.

Pflegende Angehörige am Limit

Wer rund um die Uhr für andere da ist, braucht selbst Entlastung — sonst bricht das gesamte System zusammen.

Haushalt bleibt liegen

Wenn Zeit und Kraft für die Pflege aufgewendet werden, bleibt der Haushalt oft auf der Strecke.

Entlastungsleistungen ungenutzt

Viele Ansprüche auf Entlastungsleistungen nach SGB XI bleiben ungenutzt, weil Familien nicht wissen, wie und wo sie diese beantragen.

Entlastung zu Hause —
damit du endlich durchatmen kannst

Unsere Fachkräfte kommen zu euch nach Hause — und übernehmen genau das, womit ihr gerade nicht weiterkommt. Haushalt. Betreuung. Begleitung. Damit pflegende Angehörige endlich wieder Zeit für sich selbst haben.

Wir kümmern uns um die Beantragung bei der Pflegekasse und organisieren den Einsatz — vollständig, ohne dass ihr euch damit beschäftigen müsst.

  • Haushaltsführung (Putzen, Waschen, Einkaufen)
  • Beaufsichtigung und Betreuung
  • Verhinderungspflege bei Urlaub oder Krankheit
  • Begleitung zu Terminen und Freizeitaktivitäten
  • Unterstützung bei der Alltagsstrukturierung
  • Wir übernehmen Antrag und Pflegekassenkommunikation
Pflegekasse

Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI

Anspruch auf bis zu 125 Euro monatlich für Entlastungsleistungen — für Menschen mit mindestens Pflegegrad 1. Auch für Betreuungsangebote, Alltagsbegleitung und Haushaltshilfe nutzbar.

Rechtsgrundlage: § 45b SGB XI (Entlastungsbetrag)
Verhinderungspflege

Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI

Wenn die Pflegeperson vorübergehend verhindert ist — bis zu 1.612 Euro pro Jahr für eine Ersatzpflegekraft. Auch stundenweise abrechenbar.

  • Urlaub oder Erholungspausen der pflegenden Angehörigen
  • Krankheit, Reha oder ein eigener Arzttermin
  • Kombinierbar mit nicht genutzter Kurzzeitpflege bis 2.418 €
Ab Pflegegrad 2 Stundenweise Bis 6 Wochen / Jahr
Rechtsgrundlage: § 39 SGB XI

Haushaltshilfe: was das in der Praxis heißt

Unsere Fachkräfte kommen zu euch nach Hause und übernehmen genau das, was gerade nicht mehr geht — zuverlässig, diskret und vollständig organisiert.

Haushaltsführung & Alltagsbegleitung — Haushaltshilfe nach SGB XI

Reinigung, Wäschepflege, Bügeln, Einkaufen, Aufräumen — alle hauswirtschaftlichen Tätigkeiten aus einer Hand. Dazu Begleitung zu Arzt- und Behördenterminen, kleine Erledigungen und ein offenes Ohr für den Alltag.

Anerkannte Haushaltshilfe nach SGB XI, abgerechnet direkt über die Pflegekasse — über Verhinderungspflege, Entlastungsbetrag oder Kombinationsleistung. Kostenfrei für pflegende Angehörige.

Vor Ort an der Westküste — in Itzehoe, Heide, Meldorf, Brunsbüttel und Husum — sowie in ganz Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und bundesweit.

Verlässlich. Persönlich. Wirklich entlastend.

Einkaufen & Besorgungen

Lebensmitteleinkauf, Apothekengang, Postweg — wir erledigen die Besorgungen, die im Alltag so viel Zeit kosten.

Beaufsichtigung & Seniorenbetreuung

Anwesenheit und Betreuung pflegebedürftiger Personen — damit niemand allein ist und Angehörige eine echte Auszeit bekommen.

Terminbegleitung & Fahrdienste

Begleitung zu Arzt, Behörde oder Freizeitaktivitäten — damit soziale Teilhabe auch bei eingeschränkter Mobilität möglich bleibt.

Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI

Wenn die Hauptpflegeperson krank oder im Urlaub ist, springen wir ein — kurzfristig und zuverlässig, bis zu 1.612 € pro Jahr über die Pflegekasse.

Antrag & Pflegekassenkommunikation — vollständig übernommen

Wir beantragen die Leistung bei der Pflegekasse, kommunizieren mit den Sachbearbeitern und kümmern uns um Widersprüche. Ihr müsst euch um nichts kümmern.

Von der Anfrage zur
echten Entlastung

01

Du meldest dich

Per Telefon, WhatsApp oder Mail. Wir hören zu — kostenlos, ohne Druck. Antwort noch am gleichen Werktag.

02

Anspruch & Pflegegrad prüfen

Pflegegrad, Leistungsart, zuständige Kasse — wir prüfen rechtssicher, was euch zusteht.

03

Antrag bei der Pflegekasse

Wir stellen den Antrag vollständig. Rückfragen beantwortet ihr nicht allein — wir sind dabei.

04

Einsatz der Haushaltshilfe

Die passende Fachkraft kommt zu euch — regelmäßig, verlässlich, abgestimmt auf eure Situation.

Warum Wolkenfreie Zeit
die richtige Wahl ist

Echte Entlastung im Alltag

Wir übernehmen wirklich — kein halbes Engagement. Damit pflegende Angehörige endlich wieder Luft zum Atmen haben.

Individuell auf dich abgestimmt

Ob Haushaltsführung, Verhinderungspflege oder Alltagsbegleitung — wir passen unseren Einsatz auf deine Pflegesituation und deinen Alltag an.

Antrag & Bürokratie übernehmen wir

Pflegekasse, Formulare, Fristen — wir übernehmen den vollständigen Antrag nach SGB XI und erklären dir jeden Schritt.

Zuverlässig & diskret

Unsere Haushaltshilfen und Alltagsbegleiter:innen sind geschult, respektvoll und gehen einfühlsam mit sensiblen Pflegesituationen um.

Haushaltshilfe in deiner Region

Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Thüringen — wir kommen zu euch nach Hause, von Itzehoe bis Rostock.

500+ erfahrene Fachkräfte

Mit fester Vertretungsplanung — damit pflegende Angehörige sich auf uns verlassen können, auch wenn jemand krank ist.

500+
Fachkräfte im Einsatz
8
Bundesländer
100%
kostenfreie Erstberatung
125 €
monatlicher Entlastungsbetrag (§ 45b)
„Ich hatte nicht gewusst, dass mir als pflegende Mutter so viel Unterstützung zusteht. Wolkenfreie Zeit hat mir das ermöglicht."
— Pflegende Mutter, Itzehoe

Haushaltshilfe in deiner Region

Als anerkannter Anbieter nach SGB XI kommen wir mit unseren Haushaltshilfen, Alltagsbegleiter:innen und Verhinderungspflegekräften zu pflegebedürftigen Menschen und ihren Familien nach Hause — in Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Thüringen.

Haushaltshilfe in Schleswig-Holstein

Schwerpunkt Westküste & Holsteiner Geest — Verhinderungspflege und Entlastungsleistungen direkt bei dir zuhause.

ItzehoeHeideMeldorfBrunsbüttelHusumRendsburgKielLübeckFlensburgNorderstedtElmshornPinneberg

Haushaltshilfe in Hamburg

Im gesamten Großraum Hamburg unterstützen wir pflegende Angehörige, Senior:innen und Familien mit Pflegegrad.

Hamburg-MitteAltonaEimsbüttelWandsbekBergedorfHarburg

Haushaltshilfe in Mecklenburg-Vorpommern

Verhinderungspflege und Alltagsbegleitung an der Ostseeküste und im Umland — über die Pflegekasse abgerechnet.

WismarSchwerinRostockWarin

Haushaltshilfe in Niedersachsen

Unterstützung im Haushalt, bei Besorgungen und Arztbegleitungen — ergänzend zur ambulanten Pflege.

Haushaltshilfe in Thüringen

Auf Anfrage stellen wir auch in Thüringen verlässliche Haushaltshilfen und Alltagsbegleiter:innen zur Seite.

FAQ — Haushaltshilfe & Pflegekasse

Was kostet eine Haushaltshilfe über die Pflegekasse?
Für Familien mit Pflegegrad ist die Haushaltshilfe in der Regel kostenfrei. Die Leistung wird über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI (bis zu 125 € monatlich) und/oder die Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI (bis zu 1.612 € pro Jahr) direkt mit der Pflegekasse abgerechnet. Du musst nicht in Vorleistung gehen.
Ab welchem Pflegegrad bekomme ich eine Haushaltshilfe?
Den Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) mit 125 € monatlich erhältst du bereits ab Pflegegrad 1. Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) kannst du ab Pflegegrad 2 in Anspruch nehmen — kombinierbar mit nicht genutzter Kurzzeitpflege bis zu 2.418 € pro Jahr.
Was ist der Unterschied zwischen Verhinderungspflege und Entlastungsbetrag?
Der Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) ist eine monatliche Pauschale für Betreuungs- und Entlastungsleistungen wie Haushaltshilfe oder Alltagsbegleitung. Die Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) übernimmt die Kosten einer Ersatzpflegekraft, wenn die Hauptpflegeperson vorübergehend verhindert ist — z. B. bei Urlaub, Krankheit oder Reha.
Wer übernimmt den Antrag bei der Pflegekasse?
Wir übernehmen den vollständigen Antrag bei deiner Pflegekasse, kommunizieren mit den Sachbearbeiter:innen und kümmern uns um eventuelle Widersprüche. Du musst weder Formulare ausfüllen noch dich um Fristen sorgen.
Was darf eine Haushaltshilfe konkret machen?
Unsere Haushaltshilfen unterstützen bei Reinigung, Wäschepflege, Bügeln, Einkäufen, Apotheken- und Behördengängen, Beaufsichtigung und Betreuung pflegebedürftiger Menschen, Begleitung zu Arztterminen und der Alltagsstrukturierung. Reine Behandlungspflege übernimmt unser Pflegedienst-Partner.
In welchen Regionen ist Wolkenfreie Zeit aktiv?
Wir sind in acht Bundesländern für dich da: Schleswig-Holstein (u. a. Itzehoe, Heide, Kiel, Lübeck, Norderstedt, Elmshorn), Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern (u. a. Schwerin, Rostock, Wismar), Niedersachsen und Thüringen.
Wie schnell kann eine Haushaltshilfe starten?
Nach deiner Anfrage melden wir uns am gleichen Werktag. Antrag, Genehmigung und Vermittlung der Fachkraft organisieren wir parallel — oft kann die Haushaltshilfe innerhalb weniger Wochen bei dir starten.

Du musst das nicht alleine stemmen

Wir beraten Sie kostenlos zu deinen Ansprüchen und organisieren die passende Unterstützung für dich.

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